Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige unmittelbar bevorstehende Gefahr des Kindes abzusehen ist. „Kinderschutz ist eine Frage der eigenen beruflichen Haltung. Es kommt nicht darauf an, ob Sie alles perfekt machen, sondern ob Sie überhaupt aktiv werden!“ Dies ist für mich persönlich der wichtigste Satz, da er mir klar macht, dass meine Haltung und mein Aktivwerden bei Verdachtsfällen sehr wichtig sind und nicht die Angst zählt alles perfekt machen zu wollen. Dies kann bei unentdeckter Fortführung durch Personen erhebliche Schäden der körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung des Kindes hervorrufen und sich auf die weitere Entwicklung und auf das spätere Leben des Kindes langfristig auswirken.
Ich betreue in meiner Tagespflege Nathalies-Schäfchen Kinder von 0 bis 6 Jahren. Zur altersgerechten Förderung der Kinder stehen den Kinder unterschiedliche Spielsachen zur Verfügung. Mir ist es wichtig immer einen respektvollen Umgang mit den Tageskindern und deren Eltern, egal welcher Nation oder Religion das Kind oder die Eltern angehören. Hierbei wünsche ich mir denselben respektvollen Umgang der Eltern mit mir als Tagesmutter. Als Tagesmutter gebe ich den Kindern die Nähe, die jedes einzelne Kind individuell einfordert. Aber auch die nötige Distanz wird eingehalten, das heißt wenn ein Kind Ruhe benötigt oder vom Schoß runter möchte, darf es auch runter. Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt zwischen den Tageskindern und mir vor, da ich die Fürsorgepflicht der Tageskinder über den betreuenden Zeitraum übernehme. In der Arbeit mit den Tageskindern sind Vertrauensverhältnisse zwischen den Kindern und mir sowie den abgebenden Eltern und mir als Tagesmutter sehr wichtig da sonst kein gutes Betreuungsverhältnis und im Extremfall kein Vertrag zu Stande kommen würde. Meine Tageskinder haben alle während ihrer Betreuungszeit ihr eigenes Schmaumstoffbett. Aus hygienischen Gründen hat jedes Kind sein eigenes Bettzeug, entweder Decke oder Schlafsack. Die Kinder werden mit Babyphone während sie schlafen überwacht oder ich bin während der Einschlafbegleitung mit im Schlafraum anwesend, so dass die Kinder immer unter Aufsicht sind. Es sind sämtliche von der Unfallkasse vorgegebenen Schutzmassnahmen wie z.B. Steckdosenschutz, Heizungsschutz ect. getroffen worden.
Was ist ein Verhaltenskodex?
Er schafft eindeutige Regeln und Ordnung. Das Ziel ist es einen Rahmen zu schaffen der Grenzüberschreitungen wie z.B. sexueller Missbrauch verhindert. Er schützt vor falschem Verdacht. Diese Verhaltensregeln beziehen sich auf folgende Bereiche: Gestaltung von Nähe und Distanz: Wir Tageseltern verbringen die meiste Zeit mit unseren Tageskindern und dadurch bauen wir im Laufe der Zeit eine doch enge Bindung zu den Kindern auf. Wir haben, z.B. eine Nähe zu den Kindern wenn es um das Trösten geht indem wir sie auf den Arm nehmen. Auch im Entwicklungsbereich bei U3 Kindern (bei eventuellen Kniereitern usw.) ist eine starke Nähe da. Solange es die Kinder wollen ist es okay. Ansonsten wird gemeinsam eine Alternative gesucht. Die Nähe ist solange es die Kinder wollen für die Entwicklung im Elementarbereich mit einer vertrauensvollen Beziehung zu der betreuenden Person verbunden. Hierzu gehört aber auch der körperliche Kontakt zwischen Tageskind und Tagesmutter. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass Kinder gerade dabei geschützt werden müssen. Kinder dürfen sich bei Bedarf an mich schmiegen oder auf den Arm wollen. Ich nehme aber Kinder nicht einfach so auf den Arm. Kinder jeden Alters zeigen genau ob sie auf den Arm wollen oder nicht. Die Entscheidung liegt beim Kind, nicht bei mir. Nur so können wir Tagespflegepersonen, Kinder vor Übergriffen schützen. Will ein Kind Distanz, weil es spielen will oder einfach gerade keine Lust hat oder sonstiges ist dies von mir als Tagesmutter und allen weiteren Personen um das Kind herum zu akzeptieren. Ich als Tagesmutter respektiere die Intimsphäre und schicke die anderen Kinder zum Spielen, wenn ein Kind gewickelt wird. Beim Wickeln sollte eine entspannte Situation herrschen. Ich rede mit den Kindern und erzähle was ich gerade mache. z.B. „nun ziehe ich dir wieder die Hose an oder aus; nun kommt die Windel usw.“ so bekommen die Kindern jeden Schritt mit und wissen genau was passiert. Die Kinder schlafen in ihren Schaumstoffbetten. Ich setze mich dazu bis sie schlafen, dabei sitze ich an der Seite der Kinder und kann so dazu beitragen, wenn ein Kind die Hand benötigt, um besser einschlafen zu können. Ich kann auch wenn nötig ein kleines Nachtlicht anmachen. Wenn dann die Kinder eingeschlafen sind, gehe ich leise raus und schalte das Babyphone ein.
Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
Bei mir in der Tagespflege wird mit Einverständnis der Eltern fotografiert. Die Fotos der Kinder werden nur mit Einverständnis der Eltern über den sicheren Messenger Telegram nur an sie weiter geleitet. Bereits bei Vertragsunterzeichnung erteilen die Eltern ihre Erlaubnis zu Fotoaufnahmen ihres Kindes. Es werden keine Fotos von unbekleideten Kindern gemacht. Es werden keine Fotos auf sozialen Netzwerken hochgeladen. Es werden nur Fotos mit ausdrücklicher Genehmigung der Eltern für die Portfoliomappen der Kinder genutzt.
Angemessener Körperkontakt
Die Kinder bekommen soviel Nähe oder Distanz wie sie einfordern. Die Kinder brauchen keinem die Hand geben, wenn sie nicht möchten. Auch den Eltern müssen die Kinder zum Abschied kein Küsschen geben. Ich unterstütze die Kinder hierbei und begleite auch die Eltern bei diesem Prozess.
Umgang mit Eltern
Ich lege grossen Wert auf einen wertschätzenden Umgang miteinander. Ich stehe den Eltern jederzeit für Tür- und Angelgespräche zur Verfügung und helfe auch gerne bei Fragen weiter.
Verstoß gegen den Kodex
Bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex führe ich zuerst ein Gespräch mit den betroffenen Personen und versuche da zu einer Einigung zu kommen, ansonsten folgen Gespräche mit der Fachberatung. Das weitere Vorgehen wird dann mit der Fachberatung und ggf. dem Jugendamt abgestimmt
In der Tagespflege gibt es Situationen, in denen wir Kinder berühren, dies ist z.B. beim Wickeln, Trösten etc. gegeben. Das Berühren der Kinder ist nur solange erlaubt, wie es die Kinder wünschen. Sollte ein Kind ein merkwürdiges Verhalten z.B. beim Wickeln zeigen, dokumentiere ich dies, suche das Gespräch mit den Eltern und erst dann mit meiner Fachberatung und/oder meiner insofernerfahrenen Fachkraft. Die Kinder bei mir in der Tagespflege sind auch im Sommer immer bekleidet und niemals nackt. Ich sorge immer dafür das die Intimsphäre der Kinder eingehalten wird. Ich lasse die Kinder soviel wie sie wollen eigenständig machen, ich unterstütze sie so wenig wie möglich jedoch soviel wie nötig, dies bestimmen die Kinder altersgerecht selber.
Welche Rolle habe ich im Schutzauftrag:
Ich als Tagespflegeperson sehe für mich im Schutzauftrag eine wichtige Rolle um die Kinder rechtzeitig zu schützen, bzw. eingreifen zu können, wenn es nötig ist. Da meine Tageskinder viele Stunden in der Woche bei mir in der Tagespflege sind kann ich sie gut beobachten und somit fällt mir auf, wenn irgendetwas anders ist als sonst. Ich habe als Tagespflegeperson, genau wie die Eltern, einen Schutz- und Erziehungsauftrag gegenüber den Kindern. Deshalb ist mir der Schutzauftrag sehr wichtig. Der Schutzauftrag gibt auch den Eltern etwas mehr Sicherheit, denn sie wissen dass auch darauf in der Kindertagespflege geachtet wird. Am 11.04.2024 haben das Jugendamt Kreis Düren und ich eine Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Absatz 5 SGB VIII unterzeichnet. Ich sage zu, meine Mitwirkungspflichten bei der Erfüllung des Schutzauftrags nach § 8a Abs. 5 SGB VIII gewissenhaft zu erfüllen
Ich arbeite nach dem Vorgehen von Paragraph 8a SGB (Kinder- und Jugendhilfe).
Mein Vorgehen bei einem Verdachtsfall:
- Beobachten und Notizen über einen längeren Zeitraum aufschreiben
- Gespräch über mein Verdacht mit der Fachberatung
- ggf. kann ich die Kinderschutzfachkraft hinzuziehen (Frau Luber vom Dürener Tagesmütter und -väter Zusammenschluss von Eltern und Tageseltern e.V., Paradiesbenden 24, 52349 Düren
- Dann Elterngespräch führen
- Bei nicht Besserung des Zustands -> Jugendamt informieren
- Notizen aufheben